Dino & Fabio

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil des zwischen uns geschlossenen Vertrages.

Jugendtraining


§ 1: Zahlungsmodalitäten

Aus organisatorischen Gründen können wir nur Anmeldungen mit Bankeinzugsermächtigung berücksichtigen. Wenn nicht anders vereinbart, wird die Kursgebühr lt. aktueller Preisliste monatlich per Lastschriftverfahren abgerechnet.


§ 2: Kursgebühren

Das Training wird auf Basis eines Monatsbeitrages abgerechnet. Es handelt sich um eine feste durchschnittliche monatliche Gebühr über die Vertragslaufzeit. Wir sind berechtigt die monatlichen Kursgebühren im laufenden Vertrag anzupassen, natürlich werden wir Sie in diesem Fall rechtzeitig darüber informieren.


§ 3: Laufzeit und Kündigung

Bei Anmeldung verpflichtet sich der Trainingsteilnehmer über die bevorstehende oder schon angebrochene Saison zu buchen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen und ist dreimal im Jahr möglich. (Jeweils zum 01.01. / 01.05. / 01.10.). Bei nicht fristgemäßer Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.


§ 4: Vereinsmitgliedschaft

Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist die Mitgliedschaft im Tennisclub. Entweder liegt die Mitgliedschaft bereits vor oder sie wird zeitnah mit der Anmeldung für den Tennisunterricht abgegeben.


§ 5: Unterrichtskonditionen

Eine Unterrichtsstunde = 60 Minuten. Das Training findet das ganze Jahr über statt. Allerdings findet in den größeren Ferien (Sommerferien, Pfingstferien, Osterferien und Weihnachtsferien) kein Training statt. Bei schlechtem Wetter findet das Training grundsätzlich in der Halle statt. Entsprechendes Schuhwerk ist daher mitzubringen. Ausnahmen behält sich die Tennisschule vor.

Stundenausfälle seitens des Kursteilnehmers - gleich welcher Art - können nur nach Absprache und bei freien Platzkapazitäten nachgeholt werden, falls die ausgefallenen Stunden nicht nachgeholt werden können, besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

Für die Kinder- u. Jugendprogramme ist zu beachten, dass der/die Kursteilnehmer/in aus disziplinarischen Gründen befristet oder ganz vom Unterricht ausgeschlossen werden kann. Ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung besteht in diesem Falle nicht.

Die Tennisschule behält sich das Recht vor, den/die TennislehrerIn vertreten zu lassen, falls diese/r aufgrund von Fortbildung oder krankheitsbedingt keinen Unterricht machen kann.

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen.


§ 6: Vertragsrücktritt

Jede/r Kursteilnehmer/in hat die Möglichkeit innerhalb der ersten 14 Tage von dem Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht bedarf der Schriftform. Der erste Monatsbeitrag ist in jedem Falle fällig, weitere Kosten entstehen nicht.


§ 7: Allgemeine Geltungsregeln

Mit der Anmeldung oder der Teilnahme am Unterricht werden die Vertragsbedingungen vom Kursteilnehmer anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen verfolgten Zweck am ehesten erreichen.